Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Die Höhe der für unsere Tätigkeit
geschuldeten Maklerprovision berechnen wir wie folgt.
1a) Vermittlung von Haus, Grundbesitz und von
Eigentumswohnungen, sowie Grundstücks-und grundstücksähnlichen Rechten berechnet
vom vertraglich vereinbarten Verkaufspreises bzw. Wert des Rechts, d.h. von
allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen: von Käufer 4,25% inklusive der
jetzigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§2 Bei Vermietung und Verpachtungen, zahlbar
vom Mieter/Pächter ermittelt sich die zu zahlende Provision einschließlich der
heutigen Mehrwertsteuer wie folgt:
2a) Bei Mietverträgen, unabhängig von evtl.
vereinbarter geringerer Vertragsdauer als 5 Jahren und bis zu 5 Jahren, beträgt
die Maklerprovision 2 Monatsmieten.
§3 Die in den §§ 1 und 2 genannten
Provisionssätze enthalten die heute gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer. Sollte
eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart,
der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer Provisionsrechnung gültig ist.
§4 Die Maklerprovision ist verdient, sobald
durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande
gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. 4a) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen,
wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung
erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund
gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. §5 Wir sind berechtigt, auch für den anderen
Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
§6 Ein uns erteilter Alleinauftrag begründet
für den Auftraggeber und uns ein besonderes Treueverhältnis. Demgemäß sind
direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das
bestehende Auftragsverhältnis stets und ausschließlich an uns zu verweisen.
Insofern enthält sich der Auftraggeber der eigenen
Abschlußtätigkeit. §7 Bei Vertragsabschluß hat der Auftraggeber
uns auf Verlangen die Vertragspartei bekannt zu geben.
§8 Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei
Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch
auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden
Nebenabreden.
§9 Sollte ein uns erteilter Auftrag
gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon
unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterläßt, haben
wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.
§10 Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle
des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in
seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten
Geschäfts tritt, z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch
oder Ausübung eines Vorrechtes.
§11 Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers
berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der
Ersatz für den Zeitaufwand bemißt sich nach der Entschädigung von vereidigten
Sachverständigen. §12 Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom
Auftraggeber erteilten Auskünfte. Sie sind freibleibend und unverbindlich.
Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns
gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichen und grob fahrlässigem Verhalten
ausgeschlossen.
§13 Abweichungen von unseren “Allgemeinen
Geschäftsbedingungen” sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung
wirksam. Stand: 15. Januar
2002
Die Provision ist fällig und zahlbar
8 Tage nach Rechnungserteilung.
4b) Unser
Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, daß der Abschluß des Vertrages zu
einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der
vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem
Angebotsinhalt abweicht.
4c) Sofern aufgrund unserer
Nachweis-und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte
Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt
der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
6a) Jeder Alleinauftrag ist nur für eine
festzulegende bestimmte Frist erteilt: diese beträgt längstens 2 Jahre und ist
ansonsten im Alleinauftrag individuell vereinbart worden. Die Kündigungsfrist
hat schriftlich mittels Einschreiben/Rückschein zu erfolgen.
Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, daß der
Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben und nutzen will. Sie sind streng
vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch
Vollmacht-oder Auftraggeber des Interessenten, verpflichtet Sie in voller
Höhe zur angeführten Provisionszahlung.
13a) Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13b) An
die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Frankfurt am Main